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Behinderungen des Online-Handels sind unzulässig

16.08.2011

Die Wettbewerbskommission (WEKO) kommt nach ihrer Untersuchung wegen Behinderung des Online-Handels im Bereich der Haushaltgeräte zum Schluss, dass Verbote von Verkäufen über Online-Shops grundsätzlich unzulässig sind und Internetverkäufe nur unter sehr restriktiven Voraussetzungen beschränkt werden dürfen.

Weitere Informationen unter:
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=40574

Quelle: WEKO