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Bundesgericht heisst Klage des Datenschützers gut
06.04.2011Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 2011 entschieden.
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Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter
