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Bundesgericht heisst Klage des Datenschützers gut

06.04.2011

Google Street View verletzt ungerechtfertigt die Privatsphäre der Menschen und verstösst damit gegen schweizerisches Recht. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. März 2011 entschieden.

Weitere Informationen unter: http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=38445

Quelle: Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter