Otto's AG ruft Klappstuhl zurück
31.12.2010Der Klappstuhl mit Seriennummer IN 6415 erfüllt die Sicherheitsanforderungen des Produktesicherheitsgesetzes nicht. Bei einer Belastungsprobe durch die "Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau" hat der Stuhl die Vorgaben für die Festigkeitsprüfung nicht erfüllt. Er hält sehr hohen Belastungen nicht stand, es besteht daher Unfallgefahr. Der betroffene Klappstuhl kann bei der Otto's AG gegen Rückerstattung des Verkaufspreises zurückgegeben werden.
Weitere Informationen unter:
http://www.konsum.admin.ch/dienstleistungen/00271/00527/index.html?lang=de
Quelle: Eidgenössisches Büro für Konsumentenfragen
