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Schluss mit konsumentenunfreundlichen Knebelverträgen

07.09.2011

Seit dem 1. September 2011 gelten bei der Swisscom harmonisierte Vertragsbedingungen. Wer den Abovertrag kündigen will, kann dies nach einer allfälligen Mindestvertragsdauer von 60 Tagen tun. Damit schafft Swisscom als erste der Schweizer Telekomanbieterin sogenannten Roll-over-Verträge (Vertragsverlängerungsveträge) ab.