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Schluss mit konsumentenunfreundlichen Knebelverträgen
07.09.2011Seit dem 1. September 2011 gelten bei der Swisscom harmonisierte Vertragsbedingungen. Wer den Abovertrag kündigen will, kann dies nach einer allfälligen Mindestvertragsdauer von 60 Tagen tun. Damit schafft Swisscom als erste der Schweizer Telekomanbieterin sogenannten Roll-over-Verträge (Vertragsverlängerungsveträge) ab.
