Verlängerte Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche
20.04.2011Der Bundesrat will die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht verlängern. Dies teilte er in seiner Stellungnahme zum Bericht der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats über eine entsprechende Änderung des Obligationenrechts mit. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die geltende einjährige Verjährungsfrist zu kurz ist. Wenn Mängel erst nach Ablauf eines Jahres auftreten, hat der Käufer keine Möglichkeit mehr, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erhalten. Die Verjährungsfrist soll deshalb auf 2 Jahre verlängert werden.
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http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=38708
Quelle: Bundesrat
