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Verschärfung des Kartellgesetzes

17.11.2011

Der Bundesrat hat am 16. November 2011 die Eckwerte für die Revision des Kartellgesetzes (KG) festgelegt: Die Wettbewerbsentscheide sollen rechtsstaatlich besser verankert und besonders schädliche Formen von Kartellabreden verboten werden. Zudem sollen Fusionen untersagt oder mit Auflagen und Bedingungen belegt werden können, wenn der Zusammenschluss zu einer erheblichen Behinderung des Wettbewerbs führt, welche nicht durch Effizienzgewinne kompensiert wird.

Weitere Informationen unter:
http://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=42256

Quelle: Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement