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Wichtige Gesetzesänderungen per Januar 2011

27.12.2010

Erhöhung des Spitalbeitrags für alle Erwachsenen

Neu beträgt der über die Verordnung der Krankenversicherung festgelegte Spitalbeitrag 15 Franken pro Spitaltag. Dieser um 5 Franken erhöhte Beitrag gilt neu für alle Personen über 26 Jahre.

Änderungen der Mehrwertsteuer mit Auswirkungen auf die Preisanschrift von Waren und Dienstleistungen

Der Normalsatz (heute 7.6%) wird auf 8% erhöht. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel (heute 2.4%) erhöht sich auf 2.5% und der Sondersatz für Hotels und Beherbergungen verändert sich von 3.6% auf 3.8%. Bereits für 2011 publizierte Preiskataloge, welche noch die alten Mehrwertsteuersätze enthalten, sind mit sichtbaren Aufklebern oder Prospektbeilagen zu versehen.

Neue Verfahrensregeln bei Zivilprozessen

Die 26 kantonalen Zivilprozessordnungen werden vereinheitlicht. Wer gegen ein Telecom-Unternehmen, eine Leasinggesellschaft oder einen anderen gewerblichen Anbieter von Waren oder Dienstleistungen vorgehen will, muss sich zuerst an den Friedensrichter wenden – entweder am eigenen Wohnort oder am Sitz des Unternehmens. Die Schlichtung ist kostenpflichtig. Der Friedensrichter kann einen Kostenvorschuss verlangen.