News
Zuwendungen an politische Parteien sind ab 2011 steuerlich abzugsfähig
15.12.2010Natürliche Personen können ab dem Steuerjahr 2011 bei der direkten Bundessteuer bis zu 10'000 Franken vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Kantone können die Obergrenze des Abzugs für ihre Steuern selber festlegen. Sie haben nach dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2011 zwei Jahre Zeit, um die kantonalen Bestimmungen anzupassen.
