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Zwischenbilanz: Cassis de Dijon-Prinzip im Lebensmittelbereich

13.01.2011

Gemäss Cassis de Dijon-Prinzip kann seit Juli 2010 grundsätzlich jedes Produkt, das im EU- oder EWR- Raum rechtmässig hergestellt und in Verkehr gebracht wurde, ohne zusätzliche Kontrolle auch in der Schweiz verkauft werden. Für Lebensmittel, welche nicht den Schweizer Vorschriften entsprechen, gilt allerdings eine Bewilligungspflicht. Bisher hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) 21 Bewilligungen für den Lebensmittelimport gemäss Cassis de Dijon-Prinzip erteilt. Sie betreffen unter anderem Milch- und Fleischprodukte oder Getränke. Von den insgesamt 69 eingereichten Gesuchen mussten bisher 14 abgewiesen werden.

Weitere Informationen unter: http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=37144

Quelle: Bundesamt für Gesundheit