Cassis-de-Dijon-Prinzip: sinnvolle Ausnahmen werden beibehalten
In der heute zu Ende gehenden Vernehmlassung zur Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten schlägt der Bundesrat 21 Ausnahmen vom Cassis-de-Dijon-Prinzip vor. Das Konsumentenforum kf stellt mit Befriedigung fest, dass die meisten der vom kf geforderten Ausnahmen aufgenommen worden sind. Damit werden Gesundheits-, Umwelt- und Tierschutz wie auch das Recht auf Information höher gewichtet, als der Abbau von Handelshemmnissen. Der langjährige Einsatz für ein Phosphatverbot bei Waschmitteln und dessen Durchsetzung, für die Deklaration von GVO und Tierhaltung wie auch für die Herkunftsbezeichnung von Produkten und Rohstoffen hat sich gelohnt.