Bei der kf Beratung gehen in letzter Zeit vermehrt Beschwerden über den Telefonanbieter „Talk Easy“ ein. Die Firma geht mit aggressiven Methoden auf Kundenfang. Viele Betroffene schliessen während des telefonischen Verkaufsgesprächs ungewollt einen Vertrag ab. Den Konsumentinnen und Konsumenten ist oftmals nicht bewusst, dass sie mit der Zusage am Telefon einen Vertrag abschliessen. Bereits aufgrund der mündlichen Zustimmung darf der Telefondienstleister dem bisherigen Anbieter den Wechsel mitteilen und so die Umschaltung veranlassen. In der Konsumentensendung „Espresso“ auf Radio DRS 1 gab kf-Geschäftsführerin Muriel Uebelhart gestern Auskunft, wie man einen ungewollten Vertragsabschluss am Telefon vermeidet und wie man nach einem irrtümlichen Vertragsabschluss am besten vorgeht.
Die wichtigsten kf-Tipps
So vermeiden Sie einen ungewollten Wechsel des Telefon-Anbieters:
Informieren Sie den Gesprächspartner höflich, aber bestimmt, dass Sie nicht an einem Anbieterwechsel interessiert sind.
So gehen Sie nach einem ungewollten Vertragsabschluss am besten vor:
Bezahlen Sie die Rechnung des neuen Anbieters nicht.
Widerrufen Sie den Vertrag schriftlich. Das kf hat dazu einen Musterbrief zum Download bereitgestellt.