Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Swisscom Mobile
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat mit Urteil vom 24. Februar 2010 den Entscheid der Wettbewerbskommission (WEKO) i.S. Swisscom Mobile weitgehend gestützt. Bezüglich missbräuchlicher Terminierunspreise von Swisscom entschied das BVGer jedoch zugunsten der Swisscom und hob deshalb die von der WEKO wegen missbräuchlichen Verhaltens verhängte Sanktion von CHF 333 Mio. auf. Die Konsumenten bleiben gegenüber missbräuchlichen Preisen in der Mobiltelefonie weiterhin schutzlos, da die WEKO aufgrund dieses Urteils den Preismissbrauch nicht sanktionieren kann. Weitere Informationen unter: http://www.admin.ch/aktuell/00089/index.html?lang=de&msg-id=32164