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02.03.2010
Pro Litteris – Inkassogesellschaft für Gebühren von geistigen Werken
Viele Kleinunternehmer erhielten in den letzten Tagen Rechnungen und Mahnungen von Pro Litteris, der Urhebergesellschaft für Literatur und bildende Kunst. Pro Litteris ist tatsächlich berechtigt, bei Firmen, Schulen, Bibliotheken, der öffentlichen Verwaltung, u.v.a. eine Entschädigungspauschale fürs Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke zu erheben. Voraussetzung für die Erhebung dieser Pauschale ist, dass erstens eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird (Privathaushalte schulden keine Gebühren) und zweitens das Unternehmen über ein Kopiergerät verfügt. Laut Bundesgericht ist es irrelevant, ob solche geschützten Werke kopiert werden oder nicht. Es reicht, dass ein Kopierer in Betrieb ist und die Möglichkeit besteht, solche Kopien zu machen.
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