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27.01.2010

Tipps zu AGB's

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) können Anbieter gesetzliche Garantiebestimmungen zu Ungunsten der Konsumenten abändern. Als Käuferin oder Käufer muss man konsumentenunfreundliche Klauseln jedoch nicht akzeptieren. Im Einverständnis mit dem Verkäufer können Bestimmungen gestrichen oder abgeändert werden. Beharrt der Verkäufer jedoch auf den AGB‘s, bleibt den Konsumentinnen und Konsumenten nur, einen anderen Anbieter zu suchen.

Die wichtigsten Tipps in Kürze:

  • Als Käuferin/Käufer müssen Sie beim Vertragsabschluss über die AGB‘s in Kenntnis gesetzt worden sein, zum Beispiel durch einen Hinweis auf dem Bestellformular oder im Vertrag.
  • Auch beim Kauf im Laden muss der Anbieter vor dem Verkaufsabschluss auf AGB’s und darin enthaltene Garantiebestimmungen hinweisen.
  • Wurden Sie vor Vertragsabschluss nicht auf die AGB’s hingewiesen, können Sie sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung („Garantierechte“) berufen.
  • Lesen Sie die AGB‘s genau durch, bevor Sie einem Kauf zustimmen. Wichtig sind vor allem Bestimmungen bezüglich der Haftung und der Gewährleistung sowie der Kündigung bei Abonnements.
  • Versuchen Sie, konsumentenunfreundliche Bestimmungen abzuändern. Vereinbaren Sie mit dem Verkäufer zum Beispiel, dass Sie die Ware bei Mängeln kostenlos umtauschen, den Preis reduzieren oder das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben können.



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