In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) können
Anbieter gesetzliche Garantiebestimmungen zu Ungunsten der Konsumenten
abändern. Als Käuferin oder Käufer muss man konsumentenunfreundliche
Klauseln jedoch nicht akzeptieren. Im Einverständnis mit dem Verkäufer
können Bestimmungen gestrichen oder abgeändert werden. Beharrt der
Verkäufer jedoch auf den AGB‘s, bleibt den Konsumentinnen und
Konsumenten nur, einen anderen Anbieter zu suchen.
Die wichtigsten Tipps in Kürze:
Als
Käuferin/Käufer müssen Sie beim Vertragsabschluss über die AGB‘s in
Kenntnis gesetzt worden sein, zum Beispiel durch einen Hinweis auf dem
Bestellformular oder im Vertrag.
Auch
beim Kauf im Laden muss der Anbieter vor dem Verkaufsabschluss auf
AGB’s und darin enthaltene Garantiebestimmungen hinweisen.
Wurden
Sie vor Vertragsabschluss nicht auf die AGB’s hingewiesen, können Sie
sich auf die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung
(„Garantierechte“) berufen.
Lesen Sie die
AGB‘s genau durch, bevor Sie einem Kauf zustimmen. Wichtig sind vor
allem Bestimmungen bezüglich der Haftung und der Gewährleistung sowie
der Kündigung bei Abonnements.
Versuchen
Sie, konsumentenunfreundliche Bestimmungen abzuändern. Vereinbaren Sie
mit dem Verkäufer zum Beispiel, dass Sie die Ware bei Mängeln kostenlos
umtauschen, den Preis reduzieren oder das Produkt gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückgeben können.