Bald beginnt die Sommerferienzeit und viele Schweizerinnen und Schweizer fliegen ins Ausland. Doch was ist zu tun, wenn das Reisegepäck verloren geht und wer haftet, wenn ein Gepäckstück beschädigt wird? Das kf gibt Tipps dazu.
Verlorenes Gepäck
Wer sein Koffer vermisst, soll sich direkt am Schalter „Lost&Found“ melden. Dort erhält der Reisende nachdem seine persönlichen Daten (Gepäckquittung muss unbedingt gut aufbewahrt werden) im Zentralcomputer abgeglichen wurden, eine Quittung mit einer Referenznummer.
Auf www.mylostbag.com kann mit der erhaltenen Quittung nachverfolgt werden, ob das Gepäckstück gefunden worden ist. In 99% der Fälle wird das Gepäckstück innerhalb von 48 Stunden kostenlos zugestellt.
Sollte das Gepäckstück nach Ablauf von drei Tagen nicht gefunden worden sein, wird der Reisende aufgefordert, eine Inhaltsliste auszufüllen und diese der zuständigen Fluggesellschaft zu zustellen.
Beschädigtes Gepäck
Für Schäden, wie z.B. kleinere Risse, Kratzer, Flecken kleinere Dellen oder Verlust von Rollen, welche bei der üblichen Transport-Handhabung, entstehen können, übernehmen die Fluggesellschaften keine Haftung.
Bei grösseren Schäden kommt das Montrealer Abkommen zum Zuge, d.h. die Fluggesellschaften haften für aufgegebene Reisestücke bis höchstens 1000 SZR (IWF-Währung), dies entspricht rund Fr. 1800. Der Reisende muss aber beweisen können, dass die Fluggesellschaft den Schaden verursacht hat.
Bei Streitigkeiten oder Fragen vermittelt der Ombudsman der Schweizer Reisebranche (www.ombudsman-touristik.ch) oder jener der Privatversicherungen (www.versicherungsombudsman.ch)