Welche Leistungen werden von der Grundversicherung abgedeckt?
Der Leistungsumfang ist bei allen Versicherern (Krankenkassen) gleich. Er umfasst:
ambulante Behandlung durch ÄrztInnen und ChiropraktorInnen samt verordneter Physio- und Ergotherapie
von ÄrztInnen/ChiropraktorInnen verordnete Medikamente (ambulant nur wenn in der Spezialitätenliste aufgeführt)
Aufenthalt in allgemeinen Abteilungen der Spitäler des Wohnkantons und in ausserkantonalen Kliniken, in Notfällen oder falls medizinisch notwendig
Untersuchungen, Behandlungen, Pflegemassnahmen zu Hause (Spitex) und in Pflegeheimen
Massnahmen der medizinischen Rehabilitation
Präventionsmassnahmen
Brillenglässer/Kontaktlinsen: Fr. 200.-, bei Erwachsenen alle 5 Jahre, bei Kindern (bis 18 Jahre) jährlich
Psychotherapeutische Behandlung, wenn sie von PsychiaterInnen/ PsychologInnen in einer ärztlichen Praxis, auf ärztliche Anweisung und unter Kontrolle durchgeführt wird
Kosten einer von ÄrztInnen/Hebammen begleiteten Geburt, zudem 8 Kontrollen während (7) und nach (1) der Schwangerschaft und ein Teil der Kosten von Stillberatungen und Geburtsvorbereitungskursen
Wozu brauche ich Zusatzversicherungen?
Zusatzversicherungen decken Leistungen ab, welche die Grundversicherung nicht deckt. Jeder Versicherer legt in seinen Versicherungsbedingungen fest, welche Leistungen er in seinen Zusatzversicherungen anbietet.
Es handelt sich dabei um Leistungen wie freie Arztwahl oder zusätzlichen Komfort im Spital, alternative Behandlungsmethoden, Zahnbehandlungen, Reiseversicherungen usw.
Beachten Sie, dass manchmal verschiedene Zusatzversicherungen die gleichen Leistungen abdecken.
Wie kann ich meinen Versicherer wechseln?
1. Schritt: Informieren Sie sich und holen Sie Offerten ein Der Leistungsumfang in der Grundversicherung ist bei allen Krankenversicherungen gleich. Bei den Zusatzversicherungen gibt es jedoch teilweise erhebliche Unterschiede bei Leistungen und Kosten.
Sie können Offerten telefonisch, schriftlich und teilweise auch über die Websiten der Versicherer anfordern. Vergleichen Sie die Angebote miteinander.
Wichtig: Für eine Offerte für die Grundversicherung müssen Sie nur Angaben zu Name, Adresse und Jahrgang machen. Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand müssen Sie nicht beantworten. Anders bei den Zusatzversicherungen: Hier müssen Sie detaillierte und wahrheitsgetreue Angaben machen. Verschweigen Sie etwas, kann man Ihnen später Leistungen verwehren.
>> beachten Sie auch den kf-Musterbrief "Offerte Grundversicherung"
2. Schritt: Melden Sie sich beim neuen Versicherer an Sie können sich auch beim Versicherer ohne vorgängige Offerte anmelden.
Für die Grundversicherung: Jeder Krankenversicherer, der in Ihrem Wohngebiet aktiv ist, muss Sie für die Grundversicherung ohne Einschränkung aufnehmen (Versicherungsobligatorium).
Für die Zusatzversicherung: Von Seiten der Versicherer besteht keine Versicherungspflicht. Es ist dem Versicherer überlassen, ob er sie aufnimmt oder nicht.
>> beachten Sie auch den kf-Musterbrief "Anmeldung Grundversicherung"
3. Schritt: Kündigen Sie Ihre bisherige Versicherung
Grundversicherung: Kündigen Sie die bisherige Krankenversicherung schriftlich. Die Grundversicherung kann gekündigt werden, bevor eine Aufnahmebestätigung des neuen Versicherers vorliegt. Sie können auch kündigen, wenn Sie in einer Behandlung stehen.
Zusatzversicherung: Kündigen Sie erst, wenn Sie vom neuen Versicherer eine schriftliche Aufnahmebestätigung haben. Wichtig: Bei einem Wechsel der Grundversicherung brauchen Sie die Zusatzversicherung nicht zu kündigen.
Kündigungsfristen:
Grundversicherung: Wenn Sie per 1. Januar Ihre Versicherung bei einem anderern Krankenversicherer abschliessen möchten, können Sie bis zum 30. November kündigen, unabhängig von einer Prämienerhöhung. Kündigen Sie rechtzeitig, Ihr Schreiben muss spätestens am 30. November bei Ihrem Krankenversicherer eintreffen. Wenn Sie eine Grundversicherung ohne Wahlfranchise bzw. HMO-/Hausarztmodell abgeschlossen haben, können Sie auch per 30. Juni kündigen (Ihre Kündigung muss pätestens am 31. März beim Versicherer eingetroffen sein).
Zusatzversicherung: Ohne Prämienerhöhung können Sie Ihre Zusatzversicherung in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende des Kalenderjahres kündigen. Bei einer Prämienerhöhung gelten die Bestimmungen in den Versicherungsbedingungen.
>> beachten Sie auch die kf-Musterbriefe "Kündigung Grundversicherung", "Kündigung Zusatzversicherung", "Kündigung Zusatzversicherung wegen Prämienerhöhung"
Wie kann ich Prämien sparen?
Das Konsumentenforum kf hat im November 2005 ein Merkblatt mit Tipps zum Prämien sparen herausgegeben.